Zuschüsse bis zu 4.000 € pro Person

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, durch Zuschüsse den Preis für Ihren Lift zu senken. Diese sind natürlich abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch gerne weiter. 

Förderungen

Pflegekosten-Zuschuss der Pflegekassen

Ein Lift stellt eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes dar, die durch eine Fördermaßnahme durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst werden kann.

Dazu zählen auch die Umbaumaßnahmen, die beim Einbau von einem Lift notwendig werden könnten.

Wichtig für die Förderung ist ein anerkannter Pflegegrad durch die Versicherung. Bevor Sie einen Lift kaufen, gilt es im Vorfeld die Krankenkasse zu kontaktieren, um über den medizinischen Dienst eine Einstufung in einen der Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) vorzunehmen. Daraufhin kann ein Lift mit bis zu 4.000 € bezuschusst werden. Der Zuschuss gilt für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme pro Person. Ein Ehepaar mit jeweils vorliegendem Pflegegrad erhält somit einen Zuschuss von bis zu 8.000 €. Diese Förderung kann bis zu 16.000 € betragen, wenn entsprechend viele Personen betroffen sind.

Der Zuschuss von den Pflegekassen kann auch rückwirkend gezahlt werden wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung erst nach Kauf eines Liftes erfolgt. Hier ist das Datum der Antragstellung ausschlaggebend. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich!

Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen

Seit Oktober 2014 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ wieder eine Zuschussvariante aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an. Wer also in seinem Wohnraum durch einen Umbau Barrieren reduziert und dadurch eine „altersgerechte“ Wohnsituation schafft, kann dafür den KfW-Zuschuss beantragen. Pro Wohneinheit werden 10 % (bis zu 5.000,– €) der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Den Zuschuss können private Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungsgenossenschaften und Mieter beantragen, die Barrieren reduzieren möchten. Ebenso sind Ersterwerber einer altersgerecht umgebauten Immobilie förderberechtigt.

Die Antragsstellung erfolgt bei der KfW. Bei der Beantragung des Zuschusses ist darauf zu achten, dass diese immer vor dem Start der Umbaumaßnahme erfolgt.

Zu unseren Schwerpunkten zählen

Bei Unfallgeschädigten kommen die Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten) oder bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung in Frage.

Bei Kriegsopfer und bei Wehrdienstverletzungen können sie sich an die Hauptfürsorgestelle, den Landesverband bzw. den Verband der Kriegsversehrten wenden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die Anschaffung eines Liftes können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können die Aufwendungen für einen Lift als „Außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden. Als „Außergewöhnliche Belastung“ gelten Krankheitskosten, wie Medikamente, Fahrt – und Arztkosten, die ein zumutbares Maß überschreiten. Wie viel dem Einzelnen dabei zumutbar ist, hängt von seinem Einkommen ab.

Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Ein steuerlicher Abzug ist auch dann möglich, wenn ein Zuschuss der Pflegeversicherung bewilligt wurde.

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